
Die Hebamme hat die Aufgabe, die werdende Mutter vom Beginn der Schwangerschaft zu beraten und bis zum Ende der Stillzeit zu betreuen.
Jede Schwangere hat das Recht auf freie Hebammenwahl.
Diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen:
Hebammenhilfe während der Schwangerschaft:
- Beratung und Hilfe bei Beschwerden
- Aufklärung über pränatale Diagnostik
- Vorsorgeuntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien
- Kardiotokografie
- Feststellung der Lage und Größe des Kindes
- Geburtsvorbereitungskurs
Hebammenhilfe nach der Geburt:
- Begleitung in der Wochenbettzeit
- Unterstützung beim Stillen und Abstillen
- Rückbildungskurs






